Ein bestehender Bebauungsplan (B-Plan) muss bei der der Grundstückswahl unbedingt mit berücksichtigt werden, da u. U. ein gewünschtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück nicht gebaut werden darf. Daher sollten Sie sich vor dem Grundstückskauf auch immer vorher den B-Plan aushändigen lassen, damit dieser entsprechend überprüft werden kann.
In einem B-Plan sind nicht nur die zulässigen Dachformen und –neigungen beschrieben, er gibt u. a. auch Auskunft über die zulässige Außenfassade, die maximal bebaubare Fläche oder die Position eines Gebäudes auf dem Grundstück. Neben weiteren möglichen Vorgaben für ein Gebäude sind auch viele Gestaltungsmaßnahmen für das Grundstück im B-Plan geregelt.
Ein B-Plan besteht immer aus einem Teil A und einem Teil B. Im Teil A sind die Vorgaben des B-Plans zeichnerisch, im Teil B in Textform dargestellt. Damit Sie bei der Verwirklichung Ihres haustraumes keine unliebsamen Überraschungen erleben, möchten wir Ihnen einige der wichtigsten Details erläutern.
Klicken Sie bitte einfach auf die entsprechend in der Grafik unterlegten Begriffe: